BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Bei arbeitslos gewordenen Personen fördern die Agenturen für Arbeit die berufliche Weiterbildung. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen verschiedene Fördermöglichkeiten und Förderprogramme zur Verfügung.
Die Landesregierung fördert mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten. Mit einer Erstattung von 60 Prozent der Weiterbildungskosten müssen förderberechtigte Personen nur noch 40 Prozent der Kosten selbst tragen, den Großteil der Kosten übernehmen der ESF Plus und das Land Rheinland-Pfalz. Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
55116 Mainz, poststelle(at)mastd.rlp.de
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung zur Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen finanziell und erleichtert Existenzgründungen.
Förderfähig ist die Teilnahme an Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit- und in Teilzeitform (berufsbegleitend), die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen vorbereiten oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) abgeschlossen werden und im Übrigen die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Nicht gefördert wird der Erwerb von akademischen Hochschulabschlüssen sowie Praktika.
Unabhängig von Einkommen und Vermögen wird bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen ein Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zur Erstellung der fachpraktischen Arbeit des Meisterstücks- bzw. der Prüfungsarbeit geleistet.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Lebensunterhalt bewilligt werden; dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der jedoch einkommens- und vermögensabhängig geleistet wird.
Förderanträge können bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz gestellt werden. Der Antrag kann sowohl postalisch als auch digital (über die Nutzung des bundeseinheitlichen Antragsportals "AFBG Digital") gestellt werden. Die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie gerne bei Fragen. Bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen ab dem Maßnahmenbeginn erfolgt, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Der Unterhaltsbeitrag wird nicht rückwirkend geleistet.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind hier abrufbar oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline, 0800 6223634.
Flyer „Aufstiegs-BAföG“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Weitere Informationen und Adressen
Auskünfte zu Fragen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit. Dort steht Ihnen auch das Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ zur Verfügung, das über die Voraussetzungen der finanziell geförderten beruflichen Weiterbildung informiert.
